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Kirchenverwaltungen

Kirchenverwaltung Hainsacker

Die Kath. Kirchenverwaltung Hainsacker besteht aus folgenden Mitgliedern:

Dietmaier, Christopher 
Eich, Hermann
Freidl, Albert 
Röckl, Ursula
Schild, Johann 
Stahl, Martin

Kirchenverwaltung Lorenzen

Lorenzen
Baumer, Karl 
Habenschaden, Maria 
Groitl, Chritian
Schönfeld, Hans 

Kirchenverwaltung Oppersdorf

Rödl, Karl 
Islinqer, Heinrich 
Rothmeier, Franz 
Schmid, Bettina 

Während es Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist, sich um die seelsorglichen Belange in einer Pfarrgemeinde zu kümmern, sind der Kirchenverwaltung die Finanzangelegenheiten (Vermögensverwaltung, Kirchenrechnung, Sorge um den Erhalt der Kirchengüter, ...) anvertraut.

Jede Pfarrei hat ein bestimmtes Vermögen, z. B. Gebäude (Kirche, Pfarrhof, Kindergarten), Grundstücke (Friedhof, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Garten), Bargeld und Geldanlagen. Dieses Vermögen wird für die Feier der Gottesdienste, den Unterhalt der im pastoralen Dienst stehenden Personen und Kirchenangestellten sowie für Werke des Apostolats und der Caritas verwendet. Für die Verwaltung dieses Kirchenvermögens ist der Pfarrer verantwortlich, er wird aber dabei von dem Gremium der Kirchenverwaltung unterstützt. Dieses Mitverantwortungsorgan für die Verwaltung des pfarrlichen Kirchenvermögens ist im kirchlichen Gesetzbuch verbindlich vorgeschrieben. Das heißt, in jeder Pfarrei muss es ein solches Gremium geben. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung werden von den wahlberechtigten Gläubigen der Pfarrei gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder richtet sich nach der Größe der Pfarrei. Umfasst die Pfarrei (oder Filialgemeinde) bis zu 2000 Katholiken, werden vier Mitglieder gewählt (siehe Filialgemeinde Lorenzen und Nebengemeinde Oppersdorf!), bei bis zu 6000 Katholiken werden sechs Kirchenverwalter gewählt (so in Hainsacker), bei mehr als 6000 acht. Darüber hinaus kann noch ein weiteres Mitglied von der Kirchenverwaltung berufen werden. Den Vorstand der Kirchenverwaltung hat der Pfarrer inne. Einem Mitglied des Gremiums wird die Rechnungs- und Kassenführung übertragen (Kirchenpfleger).

Die Amtszeit der Kirchenverwaltungsmitglieder dauert sechs Jahre und beginnt jeweils mit dem auf die Wahl folgenden ersten Januar. Die Aufgaben der Kirchenverwaltung reichen von den finanziellen Fragen hinsichtlich Personal und Kirchengebäuden bis zur „Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienst und Seelsorge einschließlich der Mittel für Gemeindemission, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, sonstige Schulungen, Pfarrbriefe usw.“, wie es in den Bestimmungen heißt. Angesichts dieses Aufgabenspektrums ist es nicht verwunderlich, dass die Kirchenverwalter zu Beginn ihrer Amtszeit vom Kirchenverwaltungsvorstand auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben wie die Wahrung der Verschwiegenheit, insbesondere im Hinblick auf Personalangelegenheiten, Steuergeheimnis, kirchliches Meldewesen und Datenschutz, durch Handschlag verpflichtet werden. Die Kirchenverwaltung tagt mindestens zweimal im Jahr, fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und in der Regel durch offene Abstimmung. Um eine gute Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat zu gewährleisten, nimmt ein Mitglied der Kirchenverwaltung als Gast mit dem Recht der Meinungsäußerung bei den Sitzungen des Pfarrgemeinderats teil wie auch umgekehrt der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates mit dem gleichen Recht bei den Sitzungen der Kirchenverwaltung. Ferner ist festgelegt, dass vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören ist sowie dessen Stellungnahme dem entsprechenden Kirchenverwaltungsbeschluss beizufügen ist. Ähnlich ist bei Personalentscheidungen in einem Kindergarten der Kindergartenbeirat zu informieren und zu hören. Die Kirchenverwaltung ist auch verpflichtet, vor Verabschiedung des Haushaltsplanes die Stellungnahme des Pfarrgemeinderates einzuholen.

In der Einrichtung der Kirchenverwaltung als einem Gremium von ausgewählten Gläubigen, das dem Pfarrer bei der Verwaltung des Pfarrvermögens hilft, kommt zum Ausdruck, dass auch im finanziellen Bereich nicht nur der Pfarrer, sondern alle Gläubigen der Pfarrei an Sendung und Aufgaben der Kirche teilhaben und mitverantwortlich sind, freilich nicht alle in gleicher Weise, sondern je nach ihrem Stand und ihrer Funktion innerhalb der Pfarrei. Unter den die Pfarrgemeinde repräsentierenden Gremien kommt der Kirchenverwaltung eine zentrale Stellung und Funktion zu. Denn schließlich geht auch in einer Pfarrei ohne Geld so gut wie nichts. Dieser Tatsache entsprechend ist die Kirchenverwaltung mit allen entscheidenden Bereichen und Tätigkeiten der Pfarrei befasst und hat aufgrund ihres Vertretungsrechtes wie auch der Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse eine starke Rechtsposition inne.

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